Der 'Studiomusiker'-Status ermöglicht Musiker zu lokalisieren, welche über eine mehrjährige musikalische Praxiserfahrung/Ausbildung und sehr hohe spielerische Fertigkeiten verfügen.
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Der 'Studiomusiker'-Status kann angefordert werden, wenn die folgenden Punkte zutreffen:
- man kann nachweisen, daß man als Studiomusiker tätig ist
- man kann nachweisen, daß man als Livemusiker tätig ist
- man kann nachweisen, daß man zahlreiche Konzerte absolviert hat
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Sollte Musiker-in-deiner-Stadt aufgrund von Hinweisen in Erfahrung bringen, daß scheinbar nichtqualifizierte Musiker
den 'Studiomusiker'-Status erworben haben, wird dieser entzogen. Die Betroffenen sind in der Nachweispflicht.
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